Info Reiserücktrittversicherung der Hanse Merkur

Ihnen stehen zwei Varianten zur Auswahl:

1. Das komplette Versicherungspaket bestehend aus:
    - Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
    - Urlaubsgarantie (Reise-Abbruch)
    - Reise-Krankenversicherung (Es besteht Versicherungsschutz für max. 48 Stunden bei Kurzaufenthalten im Ausland)
    - Notfallversicherung
    - Reisegepäck-Versicherung (Versicherungssumme 2.500,- EUR)
    - Autoreiseschutzbrief-Versicherung

2. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
   - Reise-Rücktritt
   - Urlaubsgarantie

Das Versicherungspaket hat immer eine Dauer von bis zu 31 Tagen
Die Prämie richtet sich ansonsten nach dem Reisepreis, nicht je Person sondern für das gesamte Arrangement.

Übersicht des Versicherungsschutzes Reise-Rücktritt
* Wir erstatten die vertraglich vereinbarten Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten,
    wenn ein versicherter Grund vorliegt.
* Es gibt keine Selbstbeteiligung, mit Ausnahme eines Versicherungsfalls der durch eine ausschließlich ambulant
   behandelte Erkrankung ausgelöst wurde, beträgt die SB 20 %, mind. 25 €
* Wir übernehmen die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
   (mind. zwei Stunden) ein Flug, Zug, Bus oder Fähre verpasst wird.
* Die Kosten einer Teilstornierung, z.B. eines Einzelzimmerzuschlag erhält der Versicherte zurück, wenn ein mitreisender
   (der auch Risikoperson ist) absagen muss.
* Umbuchungskosten aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt in Höhe vn bis zu 30,- EUR je Person.

Rücktrittsgründe- in diesen Fällen leistet die Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
* Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Krankheit oder Tod
* Schwangerschaft
* Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
* Impfunverträglichkeit
* Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
* Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
* Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (ab 2.500 €) infolge von Feuer,
   Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter
* Schüler/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
* Adoption eines minderjährigen Kindes
* Mitteilung eines Termins zur Organspende / Organempfang
* Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
* Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze der versicherten Person

Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
Bei einem Reiseabbruch aus versicherten Grund wird in der ersten Urlaubshälfte (max 8 Tage) der gesamte Reisepreis
erstattet , bei einem Abbruch in der zweiten Hälfte (oder ab dem 9. Tag) wir anteilig erstattet.
Die versicherten Gründe sind identisch zur Reise-Rücktritt

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Produktinformationsblatt. (PDF Download auf dem Buchungsformular)

Zur Buchungsformular --->KLICK